TV-L – Einigung in Tarifrunde 2023 erzielt

Am 9. Dezember 2023 haben sich Gewerkschaften und Arbeitgeber auf ein Tarifergebnis für die rund zweieinhalb Millionen Landesbeschäftigten verständigt.

Nachstehend die wesentlichen Einigungspunkte im Überblick:

1.Inflationsausgleich (TV Inflationsausgleich)

  • 1.800 Euro Inflationsausgleich als Einmalzahlung (Azubis, Studierende, Praktikanten 1.000 Euro), Teilzeitbeschäftigte anteilig. Dieser wird zum frühestmöglichen Zeitpunkt ausgezahlt (geplante Auszahlung für die Gehaltszahlung Januar 2024 bzw. nach zur Verfügungstellung unseres Software-Anbieters).
  • Zusätzlicher Inflationsausgleich monatlich für Januar bis Oktober 2024 jeweils 120 Euro (Azubis, Studierende, Praktikanten monatlich 50 Euro), Teilzeitbeschäftigte anteilig.

 

2.Entgelt

Die Einkommen erhöhen sich zum 01. November 2024 um 200 Euro und zum 01. Februar 2025 um weitere 5,5 Prozent.

Wird dabei insgesamt keine Erhöhung von 340 Euro erreicht, wird der betreffende Erhöhungsbetrag zum 01. Februar 2025 auf 340 Euro gesetzt.

Die Laufzeit beträgt 25 Monate bis zum 31. Oktober 2025.

 

3.Azubis, Studierende, Praktikanten

  • Erhöhung der Entgelte zum 01. November 2024 um einen Festbetrag in Höhe von 100 Euro und zum 01. Februar 2025 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 50 Euro.
  • Auszubildende, die ihre Ausbildung mindestens mit der Gesamtnote "Befriedigend" abgeschlossen haben, werden bei dienstlichem bzw. betrieblichem Bedarf im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen.
  • Auszubildende, die ihre Ausbildung nicht mit mindestens der Gesamtnote "Befriedigend" abgeschlossen haben, werden nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung bei dienstlichem bzw. betrieblichem Bedarf im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis für die Dauer von zwölf Monaten in ein Arbeitsverhältnis übernommen. Im Anschluss daran werden diese Beschäftigten bei entsprechender Bewährung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen.

 

4.Sozial- und Erziehungsdienst

Die Tarifvertragsparteien haben den Wegfall der besonderen Stufenlaufzeiten und die Anhebung der Entgeltgruppe S 9 zum 01. Oktober 2024 vereinbart.

 

Hinweis SuE-Zulage TV-L/SuE:

Eine SuE-Zulage, wie sie der TVöD VKA kennt, wurde für Baden-Württemberg nicht beschlossen.

Hinweis Regenerationstage (keine Übernahme der TVöD-Regelung):

Auf zusätzliche freie Tage konnten sich die Tarifvertragsparteien im Rahmen des Gesamtverhandlungsergebnisses nicht einigen.

 

5.Entgeltumwandlung für Fahrradleasing

Für die Beschäftigen des Landes Baden-Württemberg wurde die Möglichkeit der Entgeltumwandlung zugunsten eines Fahrradleasings bereits eröffnet. Der Arbeitgeberverband des öffentlichen Dienstes des Landes Baden-Württemberg (AVdöD BW) hatte sich mit ver.di auf einen ergänzenden Tarifvertrag für Baden-Württemberg, den TV Radleasing BW geeinigt. Dieser ist bereits zum 01.01.2023 in Kraft getreten und gilt unverändert.

Wie geht es weiter?

Die Erklärungsfrist zum Widerruf der Tarifeinigung endet mit Ablauf des 19. Januar 2024.

Nach der Erklärungsfrist folgen die weiteren Redaktionsverhandlungen mit dem Ziel, die Änderungstarifverträge auf der Grundlage der Einigung vom 09.12.2023 auszuformulieren und zu unterzeichnen. Bis zur Vorlage der unterzeichneten Änderungstarifverträge besteht für Arbeitgeber keine Umsetzungspflicht.

Ausnahme!: Bereits im Rahmen der Tarifverhandlungen abgeschlossene ergänzende Tarifverträge. Hierzu gehört auch der TV Inflationsausgleich, welcher bereits unterzeichnet vorliegt.

Für unsere verbeamteten Mitarbeiter:innen gilt:

Die Gewerkschaften haben die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamt*innen der Länder und die Versorgungsempfänger*innen gefordert. Dies muss aber von den Landesparlamenten noch beschlossen werden.

 Bei Fragen zum aktuellen Tarifabschluss steht Ihnen unsere Personalabteilung zur Verfügung.

 

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