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Großer Andrang bei der grünen Anhörung zur Inklusion

07.02.2012

Bei der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind die Erwartungen hoch. Das spiegelte sich auch in der Zahl der Anmeldungen zur Anhörung der Fraktion Grüne wider, zu der die Abgeordneten am 30. Januar unter Federführung des sozialpolitischen Sprechers Thomas Poreski eingeladen hatten. Mit rund 300 Teilnehmenden aus Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung wurde sie vier Mal so groß, wie ursprünglich geplant.

Gerd Weimer, der neue Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen, erläuterte, wie der Aktionsplan des Landes zur Umsetzung der UN-Konvention in Baden-Württemberg entstehen soll: In einem dialogischen Prozess mit den Betroffenen und einer breiten Diskussion, unter anderem in vier Regionalkonferenzen. Den inklusiven Umbau der Behindertenhilfe wird das Land aktiv unterstützen und dabei einen Interessenausgleich zwischen den Beteiligten herbeiführen. Der Behindertenbeauftragte sieht sich als Anwalt für die Menschen mit Behinderungen und setzt sich dafür ein, dass ihre Rechte auf allen staatlichen Ebenen gewährleistet werden.

Britta Schade vom Zentrum für selbstbestimmtes Leben schilderte eindrucksvoll das Gefühl von und die Erfahrungen mit sozialer Ausgrenzung als Mensch mit Behinderungen. Sie drückte zugleich ihre Hoffnungen aus, die sich mit dem Politikwechsel im Land verbinden. Nicht nur behinderte Menschen hätten ein Recht auf Inklusion, sondern auch als nichtbehindert geltende Menschen. Es gehe um ein Recht auf Vielfalt, die eine Bereicherung für alle werden könne.

Stefan Krusche, städtischer Behindertenbeauftragter und einer der Sprecher der grünen LAG Behindertenpolitik, stellte einen von ihm maßgeblich erstellten Diskussionsentwurf für ein neues Landesbehindertengleichstellungsgesetz vor, an dem mit allen Akteuren intensiv weitergearbeitet werden soll, das aber bereits in seinem jetzigen Stadium großen Anklang fand. Denn es definiert klar Rechte und Pflichten, die auch einklagbar sind und mit einem Verbandsklagerecht auch wirksam werden könnten.

Großen Zuspruch erntete auch Horst Frehe. Er ist ehemaliger Sozialrichter, grüner Staatsrat aus Bremen und der wichtigste Akteur im Forum behinderter Juristen. Horst Frehe erläuterte in seinem anspruchsvollen, aber verständlichen Vortrag den juristischen Paradigmenwechsel von der Fürsorgeperspektive zur tatsächlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Die UN-Konvention ist für ihn als Menschenrechtskonvention ein Meilenstein, auf den sich auch das bundesdeutsche Recht einzustellen habe. Dies gelte auch für ein zeitgemäßes Bedarfsbemessungssystem, das für die betroffenen Menschen Rechtssicherheit herstellen und ihrem Wunsch- und Wahlrecht gerecht werden müsse.

Gemeinschaftsschule: Von Beginn an konsequent inklusiv

Einen großen Raum nahm die Bildungsdebatte ein. Frau Professorin Kerstin Merz-Atalik von der PH Ludwigsburg analysierte mit einem kritischen Blick auf die offiziellen Statistiken, dass Baden-Württemberg bei der tatsächlichen Inklusion im Bildungssystem noch ganz am Anfang stehe. Dabei zeigten die Beispiele anderer Bundesländer und Staaten, aber auch wunderbare Einzelbeispiele im Land, dass es ganz anders gehe und mit einer klugen Bildungspolitik zu einer echten Erfolgsgeschichte werden könne. Und das bedeute in jeder Hinsicht einen echten Gewinn für alle Beteiligten, wie sie aus eigener wissenschaftlicher Beteiligung nachweisen könne.

Der Diplom-Pädagoge Norbert Baur von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft ergänzte diese Ausführungen aus seiner Perspektive, indem er als erfahrener Praktiker Erfolgsfaktoren für eine gelingende Inklusion im Bildungssystem präsentierte. Einen besonderen Raum nahm dabei die Gemeinschaftsschule ein, die von Anfang an konsequent inklusiv angelegt werden müsse, mit einer multidisziplinären Personalstruktur. Von zentraler Bedeutung seien dabei Qualifizierungen und praxisorientierte Fortbildungen von Lehrkräften.

Gelebtes Stück Bürgergesellschaft 

Alle Beiträge wurden jeweils in einem Fragen- und Diskussionsblock zur Debatte gestellt, unter reger und außerordentlich sachkundiger Beteiligung von Menschen mit und ohne Behinderungen. Für Thomas Poreski, den sozialpolitischen Sprecher der Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg, war die Anhörung ein gelebtes Stück Bürgergesellschaft, der weitere, themenspezifische Vertiefungen und Veranstaltungen folgen werden. Mit seinem Dank an alle Mitwirkenden verband er die Erwartung, dass die Saat für ein inklusives Baden-Württemberg, die im grün-roten Koalitionsvertrag gelegt wurde, aufgehen werde, "weil sich enorm viele Menschen mit Sachverstand und vielen kreativen Ideen beteiligen".


Rund 300 Teilnehmer waren am 30. Januar 2012 zur Anhörung der Fraktion 
der Grünen im Landtag gekommen. Thema war die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. 
Mit von der Partie: der Vorstandsvorsitzende der Stiftung KBZO, Dr. Ulrich Raichle (hinten links).

Quelle: 
www.bawue.gruene-fraktion.de/cms/themen/dok/402/402536.grosser_andrang_bei_der_gruenen_anhoerun.html
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